Ein Weg um das Meer zu erleben
Die Gäste am Großen Meer fragen und suchen immer wieder nach einem Rundweg um das Große Meer, den es aber bisher nicht gab. Er wurde mit dem 3-Meere-Weg erst im Winter 2008/2009 geschaffen [zur Übersichtskarte].
Der 3-Meere-Weg ...
| ist ein Wegesystem |
das einen Rundweg um das Große Meer ermöglicht,
das einen Rundweg um die Hieve über Loppersum und Suurhusen ermöglicht,
das am Loppersumer Meer vorbei führt und
das eine kurze Verbindung zum Mittelhaus herstellt.
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| verläuft |
in der Region Großes Meer durch die Gemeinden Südbrookmerland, Hinte, Emden und Ihlow |
| ist eingebunden in |
ein bestehendes Netz von Rad- und Wanderwegen, wie beispielsweise "Rad up Pad", "Eins Zwei Drei" und "Tour Natur".
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| wird ergänzt durch |
die bereits errichtete Paddel- und Pedalstation am Großen Meer, die wiederum Teil eines Netzes von Stationen im nordwestlichen Niedersachsen ist. |
| nutzt überwiegend |
vorhandene Wege und Straßen, die teilweise im Zuge anderer Maßnahmen bereits ausgebaut oder erneuert wurden bzw. noch werden. |
| erforderte zusätzlich |
zwei Lückenschlüsse im bestehenden Wegenetz. |
| ermöglicht es |
Gewässer mittels Pünten (Selbstkurbelfähren) zu queren. |
| wird ausgestattet mit |
Rast- und Wetterschutzeinrichtungen, Aussichtsplattformen und Umweltbildungsstationen. |
| bietet Naturerleben |
zu Fuß, per Fahrrad und vom Wasser aus. |
| bietet Informationen über |
das Große Meer und seine Entstehungsgeschichte,
die Region und ihre Nutzungen,
die Schutzgebiete und ihre Bedeutung,
die Probleme und die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung.
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| zeigt Wege |
zu den Aussichtspunkten und -plattformen,
zu den kulturhistorischen Bauwerken der Region
zu den regionalen gastronomischen Einrichtungen und
zu den übrigen touristischen Angeboten der Region.
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Ziele des 3-Meere-Weges:
Wie mit vielen anderen Maßnahmen des Regionalentwicklungskonzeptes werden auch mit dem 3-Meere-Weg gleichzeitig mehrere Ziele verfolgt:
- Verbesserung der Zugänglichkeit der Schutzgebiete und damit Förderung ihrer Akzeptanz bei Besuchern und Einheimischen,
- Verbesserung des Angebots zur naturverträglichen Erholungsnutzung durch eine gezielte Ergänzung der Wege-Infrastruktur zur Stärkung des Fremdenverkehrs als einem der wichtigsten Wirtschaftszweige in der Region Großes Meer,
- Verbesserung der Verbindung zwischen Bedekaspel und Bedekaspeler Marsch,
- Besucherlenkung durch die gezielte Erschließung weniger störungsempfindlicher Bereiche des Natura-2000-Gebietes,
- Vermeidung von Störungen während der winterlichen Rastzeit durch zeitlich befristete Nutzbarkeit der Pünten (Selbstkurbelfähren),
- Förderung des Naturerlebnisses und damit auch des Naturverständnisses durch ein vielfältiges Angebot, die Landschaft zu erkunden: zu Fuß, per Fahrrad und mit der Pünte, von Aussichtsplattformen und Klettereinrichtungen,
- Förderung der Akzeptanz der Schutzgebiete durch gezielte Informationsangebote zur Region, ihren Besonderheiten und ihrem Schutz,
- Förderung der Identifikation mit der Landschaft und der Natur und damit der Bereitschaft zu verantwortlichem und naturverträglichem Handeln.
Maßnahmen zur Einrichtung des 3-Meere-Weges:
Neben diesen unmittelbar für die beiden Rundwege notwendigen Maßnahmen, sind in der Region weitere Wegebaumaßnahmen geplant oder bereits verwirklicht, die auch dem 3-Meere-Weg zu Gute kommen.
Stand der Umsetzung:
Die erforderliche Genehmigung für die Lückenschlüsse einschließlich der Pünten, für den Ausbau des Schilfweges und für zwei der vier Aussichtsplattformen wurde mit der 1. Planänderung zum Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 FlurbG) des Flurbereinigungsverfahrens erreicht.
Als erstes wurde 2006 der Ausbau des Schilfwegs realisiert, die Lückenschlüsse wurden dann bis Ende April 2009 verwirklicht.
Aller Anfang ist schwer
Wie so oft bei neuen Einrichtungen, gibt es auch bei den Pünten für den 3-Meere-Weg "Kinderkrankheiten" und technische Probleme, die durch eine ständige Optimierung der Anlagen behoben werden. Aber auch als Nutzer der Pünten können Sie zu einem reibungslosen Ablauf beitragen:
- Bitte beachten Sie die Betriebsanleitung, denn auch Bedienungsfehler können zu Betriebsstörungen führen.
- Und denken Sie daran, dass Gewässer Verkehrswege sind, auf denen - wie an Land - gewisse Regeln zu beachten sind, die Ihrem eigenen Schutz und dem anderer dienen.
Hier die wichtigsten Hinweise zur Bedienung der Pünten
- Jede Pünte hat zwei Kurbelscheiben/Handräder zum Antrieb der Fähre (siehe Foto). Benutzen Sie bitte immer nur die Kurbel, die sich an der in Fahrtrichtung liegenden Seite der Pünte befindet.
- In den Anlegebuchten wird die Pünte durch einen Mechanismus verankert, den Sie bei Fahrtantritt zunächst lösen müssen. Ziehen Sie dazu an dem entsprechend gekennzeichneten Hebel (siehe Foto) und betätigen gleichzeitig die Kurbelscheibe.
- Liegt die Pünte am gegenüberliegenden Ufer, dann können Sie sie mit der Antriebskurbel auf Ihrer Seite herüberholen. Zum Lösen aus der Verankerung müssen Sie mit dem Handrand kräftig an der Kette ziehen.
- Sind andere Nutzer mit der Pünte unterwegs, benutzen Sie bitte keinesfalls die landseitigen Handräder. Sie können die Überfahrt nicht unterstützen oder beschleunigen. Die gleichzeitige Nutzung der Kurbel auf der Pünte und an der Anlegestelle verursacht Betriebsstörungen!
- Achten Sie darauf, dass die Pünte beim Anlegen wieder richtig in den Verankerungsmechanismus einrastet, damit es weder beim Verlassen oder Betreten der Fähre noch durch ihr Abtreiben zu Unfällen kommt.
- Und bitte beachten Sie die Betriebszeiten der Pünte (8.00 - 20.00 Uhr).
Die wichtigsten Verkehrsregeln für die Nutzung der Pünten sind:
- Die Pünte darf das Gewässer nur bei freier Sicht überqueren, nicht bei Dunkelheit oder bei Nebel.
- Bevor Sie mit der Pünte das Gewässer überqueren, müssen Sie sich vergewissert haben, dass der übrige Bootsverkehr eine gefahrlose Überfahrt zulässt und andere Boote nicht gezwungen werden, unvermittelt ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern. Bitte bedenken Sie dabei, dass man auf dem Wasser nicht so einfach bremsen kann wie auf der Straße.
- Die Pünte darf sich nicht länger im Fahrwasser aufhalten, als es die Überquerung erfordert.
- Solange die Pünte nicht in Betrieb ist, muss sie den Liegeplatz einnehmen, damit der Bootsverkehr auf dem Gewässer nicht unnötig behindert oder gefährdet wird.
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