Lückenschluss in der Bedekaspeler Marsch

Über das Marscher Tief statt über die Bundesstraße

Wollte man von Bedekaspeler Marsch nach Bedekaspel, dann konnte man das bisher nur, indem man auf dem Marscher Weg bis an die Bundesstraße fuhr, dieser dann in nördliche Richtung folgte und schließlich über die Schöpfwerksstraße zurück ans Große Meer gelangte. War man mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs, dann musste man für diesen Weg zweimal die Bundesstraße queren - ohne Ampeln.

Statt dessen ist es seit Ende April 2009 zumindest im Sommerhalbjahr möglich, über einen neuen Radweg von Bedekaspeler Marsch an das Marscher Tief zu gelangen und dessen Verlauf in nördlicher Richtung bis in Höhe des Leitdammes zwischen Wiegboldsburer Riede und Großem Meer zu folgen. Dort wurde eine Pünte eingerichtet, mit deren Hilfe man über das Marscher Tief und die Mündung der Wiegboldsburer Riede in den See zum Weg auf dem Leitdamm gelangt, der zur Nordost-Ecke des Großen Meeres führt.

Im Einzeln waren dazu die folgenden Maßnahmen erforderlich:

  • Im Anschluss an den vorhandenen Weg zur ehemaligen Kläranlage (der im Zuge der übrigen Wegebaumaßnahmen bereits teilweise ausgebaut wurde) wurde ein rund 845 m langer und 1,6 m breiter Radweg mit einer wassergebundenen Schotterdecke und festen Seitenstreifen (Banketten) gebaut.
  • Eine Pünte sowie Anlegebuchten mit Uferbefestigungen wurden am westlichen Ufer des Marscher Tiefs und am Ende des Leitdammes hergestellt.
  • Insgesamt wurden fünf Gräben gequert, mittels einfacher Holzbrücken auf Betonsockeln, die aber ausreichend groß und tragfähig sind für Rettungsfahrzeuge oder die Unterhaltungsfahrzeuge der Gemeinde.
  • Während die ursprüngliche Planung vorsah, zunächst einen Graben zwischen dem Grünland an der ehemaligen Kläranlage und dem Röhrichtstreifen am Marscher Tief, dann mit einem Bohlensteg den Röhrichtstreifen und schließlich einen in das Tief mündenden Graben zu queren, wurde eine modifizierte Planung realisiert. Die beiden Gräben wurden an der Mündung des ersten in den zweiten mit einer einzigen entsprechend längeren Brücke gequert und der Radweg auf einem Erdwall nördlich des zweiten Grabens bis an das Marscher Tief herangeführt.
  • Die Nordspitze der Röhrichtinsel zwischen Marscher Tief und Großem Meer wurde bis zur Wasserlinie teilweise sogar bis zur Gewässersohle abgetragen. Auf diese Weise wurde nicht nur die Püntenstrecke verkürzt, sondern ergänzt durch weitere Maßnahmen (Beschilderung, Horn und Fahne für die Pünte) wurde die Verkehrssicherheit auf den Gewässern erhöht. Vor der neuen Uferlinie wurden hölzerne Abweiser errichtet.
  • Der gesamte Weg wurde zum Schutz des Weideviehs von den angrenzenden Grünland- und Röhrichtflächen durch viehkehrende Zäune getrennt.
  • Zusätzlich wurde am Anfang des Radweges ein Viehrost so in den Fahrweg eingelassen, dass es von Fußgängern (Radfahrer müssen absteigen) aber nicht von Rindern gequert werden kann.

Die Radwege und die Anlegestellen für die Pünten wurden im Herbst/Winter 2008 gebaut. Ende April 2009 war auch die Pünte fertiggestellt und konnte in Betrieb genommen werden.

Der Radwegebau wurde durch eine Zuwendung des Landes Niedersachsen zur Förderung der Flurbereinigung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) gefördert.

Die Pünte und die erforderlichen Anlegebuchten wurden mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Natur erlebens sowie der nachhaltigen Entwicklung in Modellregionen insbesondere im Zusammenhang mit Natura 2000 realisiert.

Musste es wirklich dieser Weg mit einer Pünte sein?

Eine ufernahe Verbindung zwischen Bedekaspeler Marsch und Bedekaspel wurde von allen Beteiligten gewünscht, aber über die Art der Verbindung und den genauen Verlauf des Weges gab es - entsprechend der unterschiedlichen Interessen - auch sehr unterschiedliche Vorstellungen. Insbesondere wurde mit möglichen Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung bzw. von Natur und Landschaft argumentiert.

Bereits zu Beginn der Planung wurden die in der nebenstehenden Karte dargestellten Varianten vorgeschlagen und vergleichend untersucht. Als eine der beiden verträglichsten Varianten erwies sich die inzwischen realisiete Wegeführung an der ehemaligen Kläranlage vorbei (rot), die jedoch zunächst durch die Landwirtschaft abgelehnt wurde. Vor allem wurden Beeinträchtigungen der Weidetiere auf angrenzenden Flächen durch freilaufende Hunde befürchtete. Aber schließlich konnte eine Zustimmung doch erreicht werden, in dem durch ergänzende Maßnahmen (wie das viehkehrende Rost und ein System von Zäunen) sowohl die Gefahr, dass Rinder in den Ort gelangen und dort Schäden anrichten, als auch die, dass freilaufende Hunde das Vieh jagen und verletzen, vermindert wurde.

Von Anfang an wurde von verschiedenen Anwohnern statt der sommerlichen Verbindung mit Pünte eine ganzjährige Verbindung mit Brücke gewünscht. Eine solche Brücke müsste entweder sehr hoch oder klappbar sein, um den Verkehr von Segelbooten auf dem Marscher Tief nicht einzuschränken. Beides würde erhebliche Kosten verursachen und die Landschaft stärker verändern als die inzwischen realisierte Püntenverbindung.

Dennoch wurde noch wenige Monate vor der Verwirklichung der Planung wieder eine neue Variante mit Brücke diskutiert. Vorgeschlagen wurde, den geplanten Weg entlang des Marscher Tiefs bis an den nördlichen Rand der Wochenend- und Ferienhaussiedlung zu verlängern und dort eine Brücke über das Marscher Tief zu errichten. Diese Variante hätte jedoch zu erheblichen Beeinträchtigungen des weitgehend verlandeten Burhaver Meeres geführt, dass Teil des FFH-Gebietes ist. Sie war daher als nicht realisierbar einzuschätzen. Aus diesem Grund wurde beschlossen, an der bisherigen, inzwischen realisierten Planung festzuhalten.

Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen

Schon zu Beginn der Planung wurden die verschiedenen Varianten vergleichend untersucht, insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Brut- und Rastvögel des EU- Vogelschutzgebietes. Dabei erwiesen sich die Varianten an der Kläranlage vorbei (rot) und nördlich entlang der Nörderriede (hellgrün) als verträglichste Lösungen. Zwar verlaufen sie entlang des Marscher Tiefs und damit an der Grenze zum FFH-Gebiet, aber außerhalb des Gebietes und in einem durch den Bootsverkehr vorbelasteten Bereich.

Auch die Beeinträchtigung der geschützten Röhrichte entlang des Marscher Tiefs wird bei dieser Variante weitgehend vermieden, da der Radweg über flache, unregelmäßige Erdwälle entlang der Gewässer geführt wird.

Um Störungen der Rastvögel, die das Gebiet im Winter nutzen, zu vermeiden, wurde der Betrieb der Pünte auf die Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober eines Jahres beschränkt. Im Winterhalbjahr wird sie stillgelegt. Potentielle Nutzer der Pünte werden durch entsprechende Hinweisschilder an der Ecke Marscherweg/Kläranlagen-Zufahrt bzw. am Beginn des Weges auf dem Leitdamm so rechtzeitig auf die Betriebszeiten der Pünte hingewiesen, dass sie gleich auf das vorhandene Wegenetz ausweichen können.

Zur Vermeidung von baubedingten Störungen der Rast- und Brutvögel wurden die Baumaßnahmen für den Radweg und die Püntenanleger in der Zeit vom 01.07. bis zum 30.11.2008 ausgeführt.

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