Abtrennung des Marscher Tiefs

Das Marscher Tief, dass im südlichen Abschnitt auch Hannewarktief genannt wird, verläuft westlich des Großen Meeres. Gegenwärtig hat es sowohl Verbindung zur Süderriede als auch zum mittleren Bereich des Großen Meeres. Geplant ist, das Marscher Tief in diesem mittleren Bereich vollständig vom Großen Meer abzutrennen.

Die ursprüngliche Planung dazu sah vor, dass Marscher Tief beiderseits der Süderriede nach Westen zu verlegen und die Verbindungen zum Großen Meer zu verschließen. Ziel dieser Planung war es,

  • die besonders trockenen Röhrichte westlich des gegenwärtigen Verlaufs des Randkanals in die Zone der zeitweisen Vernässung durch Rückhaltung winterlicher Hochwasser einzubeziehen.
  • den Bootsverkehr aus dem als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Südteil des Großen Meeres herauszuhalten.
  • die Entwässerung des Großen Meeres von der der umliegenden Flächen zu trennen, ohne eine weitere Stauanlage errichten zu müssen.

Im Verlauf des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens für die Nutzung der geplanten Stauanlagen wurde jedoch deutlich, dass sich im Bereich der Röhrichte nördlich der Süderriede eine ganz besondere Entwicklung abzeichnet:

Die Röhrichte werden von der Süderriede, dem Marscher Tief und einem Entwässerungsgraben umschlossen. Durch den Aushub aus dem Bau und der Unterhaltung dieser Gewässer ist rund um das Röhricht eine Art "Ringverwallung" entstanden, die den Zustrom von nährstoffreichem Oberflächenwasser von umliegenden Flächen verhindert. Der abgekoppelte Bereich wird nur noch durch nährstoffärmeres Regenwasser gespeist, daher beginnt sich hier ein Hochmoor zu entwickeln. Erste Pflanzenarten (wie die Moosbeere), die darauf hindeuten, das tatsächlich ein Übergang vom Niedermoor zur Hochmoorentwicklung begonnen hat, wurden 2008 nachgewiesen.

Um diese Entwicklung nicht zu gefährden, wurde die Planung 2009 noch einmal modifiziert. Die aktuelle Planung sieht vor, auf eine Verlegung des Marscher Tiefs im Bereich nördlich der Süderriede zu verzichten. Um dennoch eine vollständige Abtrennung des Marscher Tiefs vom Großen Meer zu erreichen, gibt es zurzeit noch zwei mögliche Varianten:

zum LGN

  • Variante I sieht vor, den bisherigen Verlauf des Marscher Tiefes auch südlich der Süderriede beizubehalten und die Abtrennung durch eine Vervollständigung der Verwallung entlang des Tiefs zu erreichen. Dabei werden alle bestehenden Verbindungen zum Großen Meer durch Erddämme mit Faschinen verschlossen.
  • Variante II sieht vor, das Marscher Tief nur südlich der Süderriede zu verlegen. Dabei ist ein Verlauf in etwa parallel zu einem Graben und zur Grenze des FFH-Gebietes vorgesehen. Das neue Marscher Tief erhält eine Sohlbreite von 10 m, eine Böschungsneigung von 1 : 3 und somit einen Querschnitt von ca. 33,55 m². Der Aushub wird als Abgrenzung zum Großen Meer auf der Ostseite des neuen Kanals als Verwallung in einer Höhe von mindestens NN -0,70 m aufgesetzt. Da in der Folgezeit mit Setzungen zu rechnen ist, wird die Anfangshöhe des Dammes aber mindestens NN -0,20 m betragen. Um optische Beeinträchtigungen zu vermeiden, wird der Wall mit flachen Böschungen (1 : 10, später durch Austrocknung flacher) hergestellt. Außerdem wird der Aushub zum Verschließen der alten Verbindungen zum Großen Meer und zur Vervollständigung der randlichen Geländekante bzw. Verwallung des Großen Meeres verwendet. Noch verbleibender Restaushubboden wird nach Absprache mit den Landeigentümern westlich des neuen Kanals einplaniert.

Bei Variante I ist der Eingriff in die bestehenden Strukturen geringer, insbesondere wird wesentlich weniger Boden bewegt. Variante II hätte aber den Vorteil, dass die Röhrichte westlich des Marscher Tiefs zumindest südlich der Süderriede in die Vernässung einbezogen werden könnten und der Bootsverkehr vollständig aus dem Naturschutzgebiet herausgenommen werden könnte.

Allerdings wird auch bei Variante I verhindert, das Bootsfahrer - entgegen den bestehenden Bestimmungen - vom Marscher Tief auf den Südteil des Großen Meeres fahren. Ob die Röhrichte bei Variante I durch eine künstliche Wasserzufuhr (mit einer so genannten Fluttermühle) vernässt, revitalisiert und zur Gewässerreinigung herangezogen werden können, soll in der weiteren Projektplanung geklärt werden.

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