Errichtung von vier Stauanlagen
Ziel des neuen Wassermanagements ist es, natürliche winterliche Hochwasserstände vorübergehend im Großen Meer zurückzuhalten, während gleichzeitig die umliegenden Flächen wie bisher entwässert werden. Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit, die Wasserstände im Großen Meer von denen seiner Zu- und Abflüsse und von denen der umliegenden Flächen zu trennen. Dies wird durch den Bau von vier gleichartigen Stauanlagen erreicht:
Im Bereich der Süderriede wird durch die hier geplante vollständige Abtrennung des Marscher Tiefs vom Großen Meer keine Stauanlage erforderlich.
Stauanlagen
Geplant sind Stahlbetonbauwerke, die für ein maximales Rückhalteziel von NN - 1,10 m ausgelegt sind. Die Sohltiefe der Anlagen orientiert sich an der vorhandenen Gewässersohle und wird NN -2,50 m bzw. für Nr. 1 NN -2,70 m betragen. Die Gründung der Stauanlagen erfolgt durch die Umfassungsspundbohlen der Baugrube und durch drei Stahlpfähle im mittleren Bereich. Eine Umläufigkeit des gestauten Wassers wird durch Flügelwände verhindert, die seitlich mit Boden angefüllt und begrünt werden. Die Sohlen- und Böschungssicherung erfolgt durch Wasserbausteine, die auf den ersten Metern vermörtelt werden.
Im abgesenkten Zustand liegen die Stauklappen flach auf der Bauwerkssohle auf dem Niveau der Gewässersohle, so dass die Stauanlagen voll schiffbar und für Gewässerorganismen durchgängig sind. Sie werden mittels einer Zahnstange und eines Motors bewegt, der aus Hochwasserschutzgründen über NN -0,70 m liegt. Zusätzlich ist einen Handbetätigungsmechanismus vorgesehen, der gegen unbefugte Nutzung gesichert wird.
Wird nach einem Stauvorgang die Stauklappe etwas abgelassen, entsteht an der Unterklappe ein schmaler Spalt, durch den das gestaute Wasser strömt und abgelagerten Schlamm fortspült. Wird die Stauklappe dann weiter abgelassen, wird der Schlamm durch die entstehenden Turbulenzen weiter fortgespült. Durch diese Bauart wird sichergestellt, dass sich beim vollen Absenken der Klappe hinter dem Scharnier kein Schlamm mehr befindet, der ein vollständiges Absenken verhindern könnte. Sollte wider Erwarten doch noch Schlamm hinter der Klappe anstehen, wird dieser beim Ablassen der Klappe vom Scharnier aus in eine Vertiefung der Sohle gedrückt.
Für Kontroll-, Wartungs- und Reparaturzwecke erhält jede Stauanlage einen 0,9 m breiten Bedienungssteg. Um die Durchfahrtsmöglichkeit für Segelboote zu gewährleisten, ist dieser Steg jeweils drehbar (bei den beiden südlichen Stauanlagen jedoch nur über einer der beiden Öffnungen) und wird nur für die erforderlichen Arbeiten über dem Gewässer geschlossen. Gegen eine unbefugte Nutzung werden die Stege durch Verschließen gesichert. Die Stauanlagen sind soweit wie möglich an das Geländeniveau angepasst, damit keine Störung des Landschaftsbildes entsteht. Nur die Steganlagen und der Elektromotor werden sich über das angrenzende Gelände erheben, bei geschlossener Stauklappe auch die Zahnstange. Aus der Nähe sichtbar sind außerdem Teile der Stahlbetonwände und die Holme der Flügelspundwände.
Die beiden nördlichen Stauanlagen (Nr. 1 und 2) werden an den Seiten mit Halteleinen versehen, die Wassersportlern die Querung des Bauwerkes erleichtern sollen. Vor und hinter den beiden Stauanlagen wird außerdem jeweils ein Anlege- bzw. Wartesteg für die Bootsfahrer angelegt. Die Stauanlage am Heikeschloot (Nr. 3) wird mit einer Slipanlage versehen, die dem Berufsfischer (der auch diesen Teil des Großen Meeres nutzen darf) im Staufall einen direkten Zugang zum Südteil des Großen Meeres zu gewähren.
Zuwegungen zu den Stauanlagen
Die Stauanlagen erhalten jeweils Zuwegungen, die zunächst als Baustellenzufahrten dienen und später gewährleisten, dass Kontroll- und Wartungsfahrzeuge jederzeit zu den Anlagen gelangen können. Vorgesehen sind jeweils geschotterte Zuwegungen auf einem 5,5 m breiten Gewebe mit einem Wendeplatz am Ende. Jedoch wird im Bereich der Zuwegung auf dem Leitdamm nach Fertigstellung der Stauanlage Nr. 1 ein mit bituminöser Decke befestigter Weg von 1,5 m Breite hergestellt. Hier ist gegenwärtig bereits ein Weg vorhanden, der ursprünglich gepflastert war und zurzeit nur geschottert ist. Dieser Weg ist Bestandteil des 3-Meere-Weges. Die übrigen Zuwegungen werden durch Schranken gesperrt und sich voraussichtlich aufgrund der geringen Nutzung begrünen. Ihre Nutzung ist für Berechtigte, wie beispielsweise den Berufsfischer oder die Reithschneider, zulässig.
Weg auf dem Leitdamm
Die Kabel für die Energieversorgung und die Steuerung der Anlagen werden parallel zu den Zuwegungen als Erdkabel verlegt. Dort wo dazu Gewässer gequert werden müssen, werden diese unterdükert.
Im Juli 2009 wurde mit dem Bau der Stauanlage Nr. 4 im alten Kanalbett der Westerender Ehe begonnen.Sie ist inzwischen fertiggestellt. Auch die Zuwegung zur Stauanlage Nr. 3 wurde 2009 bereits angelegt. Der Bau der Stauanlage Nr. 3 ist für 2010 vorgesehen.